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Hypothek ist die Kurzform für Hypothekendarlehen. Darunter versteht man ein langfristiges Darlehen, zu dessen Absicherung ein Grundpfandrecht (Grundschuld) im Grundbuch eingetragen wird. Das Hypothekendarlehen der Hypothekenbanken ist eine traditionsreiche und bewährte Form der Baufinanzierung. Es zeichnet sich durch einen für viele Jahre fest vereinbarten Zins aus. Der Darlehensnehmer ist damit vor kurzfristigen, überraschenden Zinsschwankungen sicher.

Im rechtlichen Sinn versteht man unter einer Hypothek ein Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens durch eintragung im Grundbuch belastet wird. In der Praxis ist die Hypothek heute weitgehend durch die Grundschuld ersetzt.

Eine Hypothek (von griech. „Unterpfand“) ist ein beschränktes, dingliches Recht an einem Grundstück. Sie erlaubt es dem Hypothekengläubiger, sich aus dem Grundstück durch dessen Verwertung zu befriedigen, wenn die bestehende Forderung fällig gestellt ist. Die Hypothek zählt damit zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek als Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt. Außerhalb der juristischen Fachsprache wird daher häufig nicht nur das Grundpfandrecht, sondern auch das damit verbundene Darlehen als Hypothek bezeichnet.